Stana, #NoNIPT / Inclution: „Brauchen wir neben dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ein weiteres Gremium für die Bewertung der Nutzung des NIPT? Ja, dringend.
Im G-BA sitzen ausschließlich Vertreter*innen von Krankenkassen, Ärzt*innen und Krankenhäusern. Der G-BA erfüllt eine wichtige Aufgabe: Er prüft, ob ein neues Medikament funktioniert und ob es medizinisch sinnvoll und sicher ist. Wenn ja, bezahlt es die Krankenkasse. Doch die Einführung der Kassenleistung von genetischen Bluttests für Schwangere (NIPT) zeigt: Medizinische Regeln allein reichen nicht aus. Die Kostenübernahme solcher Tests durch die gesetzlichen Krankenkassen hat nämlich große Auswirkungen auf unsere gesamte Gesellschaft und wirft schwierige ethische Fragen auf.
Der G-BA darf nur nach medizinischen Daten entscheiden. Menschliche, ethische oder gesellschaftliche Fragen werden weggelassen. Das reicht nicht bei der Frage, wer die Kosten der genetischen Tests in der Schwangerschaft tragen soll. Das hat selbst der Vorsitzende des G-BA im Jahr 2019 in einem Brief an die Politik zugegeben. Er forderte eine Entscheidung des Bundestags, weil es um Grundfragen des Zusammenlebens ginge.
Ein neues Fach-Gremium ist keine unnötige Bürokratie. Es soll die Politik beraten. Wir dürfen Behinderung nicht als medizinisches Problem sehen. In dem neuen Gremium müssen deshalb viele verschiedene Stimmen gleichberechtigt mitreden:
- Medizin und Sozialwissenschaften: Um Forschung und das echte Leben zusammenzubringen.
- Selbsthilfe und Disability Studies (Behinderten-Forschung): Für ein solidarisches Miteinander und gegen Vorurteile.
- Schwangerschaftsberatung und Behindertenhilfe mit den Stimmen der Erfahrung aus der Praxis.
Schon 2013 hat der Deutsche Ethikrat geforscht und gewarnt: Wir müssen den Umgang mit den vorgeburtlichen genetischen Tests genau beobachten.Ein unabhängiges, breit aufgestelltes Gremium, welches das Angebot an und den Zugang zu NIPT bewertet, ist dringend notwendig! Leben mit Behinderung darf nicht abgewertet werden. Der medizinische Fortschritt darf unsere menschlichen Werte nicht verraten.“
Voraussichtlich am 24., 25. oder 26. Juni 2026 wird im Deutschen Bundestag über den fraktionsübergreifenden Antrag „Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums“ namentlich abgestimmt. Sprecht gerne eure Bundestagsabgeordneten auf dieses Thema an oder fragt sie nach Plätzen auf der Besuchertribüne, wenn ihr die namentliche Abstimmung vor Ort verfolgen möchtet.




















































































































