Am 16. Oktober veröffentlichte der Bundesbehindertenbeauftragte ein Positionspapier der 16 Landesbehindertenbeauftragten, das ein menschenrechtskonformes Monitoring der NIPT fordert:
„[…] Der Umgang mit pränatalen Suchverfahren wie dem NIPT ist so wesentlich, dass über ihn der Gesetzgeber zu entscheiden hat. Das Monitoring ist dabei Voraussetzung für die gebotene gesellschaftliche Diskussion über den Umgang mit dem NIPT und anderen vergleichbaren pränatalen Tests. Diese gesellschaftliche Diskussion muss, nachdem dies in der Vergangenheit versäumt worden ist, nun auf Grundlage des Monitorings mit dem Ziel geführt werden, eine verfassungsfeste Regelung zu treffen, die einem ethisch wie menschenrechtlich tragfähigen Konzept folgt. Ein solches fehlt im Umgang mit pränatalen Untersuchungen bislang auch insgesamt.
Aus Sicht der Beauftragten von Bund und Ländern erfordert die Entwicklung eines solchen Konzepts, das das Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Person zur Grundlage hat, neben der Sicherstellung von Reproduktionsautonomie eine gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Strukturen der Benachteiligung, Teilhabe, Selbstbestimmung sowie mit den Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen und ihrer Familien.
Besonders zu beachten sind hierbei die Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention. Grundlage der Auseinandersetzung muss demnach das menschenrechtliche Modell von Behinderung sein. Es muss durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden, dass pränatale Tests nicht weiter zu einem Erstarken des medizinischen Modells von Behinderung führen, welches Menschen mit Behinderungen und ihre Familien heute immer noch an den Rand der Gesellschaft drängt und Teilhabechancen vereitelt. Die Kassenzulassung hat dabei die gesellschaftliche Wahrnehmung von Behinderung dahingehend verfestigt, dass Behinderung als vermeidbares Risiko angesehen wird. Dem steht das Recht auf gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gegenüber, dessen Vollzug staatlicher Auftrag und gleichermaßen Voraussetzung dafür ist, dass die Entscheidung für oder gegen ein Kind mit Behinderung frei und eigenverantwortlich getroffen werden kann. […]“
Link-Tipps von #NoNIPT:
Positionspapier:
https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Downloads/DE/AS/PublikationenErklaerungen/20241016_Positionspapier_NIPT.html
Pressemitteilung des Bundesbehindertenbeauftragten:
https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/AS/2024/PM9_Positionspapier_NIPT.html