Endlich gibt’s mal wieder etwas Positives zu berichten!
Am 19.1.2023 haben wir unsere „Petition zu Regelungsbedarfen im Kontext der nicht invasiven Pränataltests (NIPT) auf genetische Besonderheiten“ an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gesendet. Der Inhalt entspricht im Wesentlichen unserem Regelungsbedarfe-Papier.
Bereits wenige Tage später war die Petition erfolgreich formal geprüft und mit einem Aktenzeichen versehen!
Mittlerweile wurde mit der inhaltlichen Prüfung begonnen. Die inhaltliche Prüfung einer Petition beginnt damit, dass der Petitionsausschuss eine Stellungnahme des zuständigen Bundesministeriums einholt. Im Falle unserer Petition ist das das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
Wir sind schon sehr gespannt, wie es weitergeht, und halten Sie natürlich auf dem Laufenden!
Die Zusammenstellung der Regelungsbedarfe können Sie hier herunterladen:
https://nonipt.de/wp-content/uploads/2022/10/2022-09-20_Netzwerk_Praenataldiagnostik_NoNIPT_-Regelungsbedarf-beim-NIPT.pdf