Nachdem der NIPT-Antrag auf Bundesratsinitiative am 31.05.2023 bereits von den zuständigen Ausschüssen (Frauen und Jugend, Gesundheit) positiv beschieden wurde, hat der Bundesrat bereits wenige Tage später in seiner Sitzung am 16.06.2023 die Entschließung „Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums“ gefasst.
Der Bundesrat hat beschlossen, sich für flankierende Maßnahmen zur Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) durch die Bundesregierung einzusetzen.
Er bittet die Bundesregierung, ein Monitoring zur Umsetzung und zu den Folgen des Beschlusses der Kassenzulassung von nicht invasiven Pränataltests (NIPT) zu implementieren.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung des Weiteren, ein durch Expertinnen und Expertenbesetztes interdisziplinäres Gremium einzusetzen, das die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung des NIPT prüft. Das Gremium soll die Bundesregierung fachlich hinsichtlich der Schaffung einer sachgerechten, ethisch verantwortlichen und rechtssicheren Grundlage für das Angebot und den Zugang zu vorgeburtlichen genetischen Tests ohne therapeutische Handlungsoptionen beraten.
Der Bundesrat regt an, die Ergebnisse des Monitorings und die Bewertung des genannten interdisziplinären Gremiums des Angebots von und den Zugang zu vorgeburtlichen genetischen Tests ohne therapeutische Handlungsoptionen an den Deutschen Bundestag zu berichten.
Den vollständigen Text der Entschließung sowie die Begründung könnt ihr in der Drucksache 204/23 (Beschluss) nachlesen:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2023/0201-0300/204-23(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1