Seid live auf der Besuchertribüne dabei, wenn der interfraktionelle Antrag zum Monitoring der Konsequenzen der Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) am Mittwoch, den 24. April um 16:30 in 1. Lesung in das Parlament eingebracht wird. Den Antrag unterstützen inzwischen mehr als die 121 Parlamentarier*innen, die im Antrag genannt sind.
Wir haben einige Plätze auf der Besuchertribüne sichern können. Interessierte melden sich bitte bis Montag, den 22.04.2024, 12:00 Uhr per Mail (). Alternativ könnt ihr euch direkt bei den Abgeordneten eurer Wahlkreise melden.
Auch wer nicht live dabei sein kann, kann sich natürlich gerne bei seinem MdB melden, um für das Thema zu sensibilisieren.
Der Antrag der interfraktionelle Gruppe Pränataldiagnostik entspricht dem Bundesratsbeschluss „Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums“ vom 16. Juni 2023: Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, ein Monitoring zu den Folgen der Kassenzulassung des NIPT zu veranlassen. Außerdem soll ein Expertengremium eingerichtet werden, das die ethischen, rechtlichen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung prüft.
Es wird höchste Zeit für ein Monitoring der Folgen der Kassenzulassung des NIPT (nicht-invasiver Pränataltest) auf die Trisomien 13, 18 und 21. Im ersten Quartal 2023 hat bereits mehr als jede dritte (!) Schwangere einen NIPT in Anspruch genommen (71.000 NIPT auf 160.000 Schwangerschaften). Tendenz steigend. Es kann also längst keine Rede mehr von „nur in begründeten Einzelfällen“ sein, wie es die Mutterschafts-Richtlinie des G-BA vorsieht, sondern der NIPT ist auf dem Weg zu einer Routineuntersuchung in der Schwangerschaft zu werden. Mit der Zahl der durchgeführten NIPT, steigt übrigens auch die Zahl der auffälligen Testergebnisse, die invasiv abgeklärt werden.