Frage des MdB Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) an die Bundesregierung:
“Ich will an dieser Stelle an Herrn Pilsinger anschließen. Der G-BA hat eindeutig klargestellt, dass die Frage „NIPT und Kassenfinanzierung“ eine unendlich weite ethische Dimension hat. Es geht hier nicht nur um die Trisomien, aber eben auch um sie.
Quelle: Plenarprotokoll 20/90, S. 10745
Ich möchte an dieser Stelle wirklich darauf hinweisen: Wir haben am 21. März den Welt-Down-Syndrom-Tag. Wir sollten nicht nur an diesem, sondern an jedem Tag daran denken, dass Menschen mit Trisomie 21 in dieser Gesellschaft eine Existenzberechtigung haben. Das ist keine Frage der Selbstbestimmung. Es gibt ganz viele andere Fragen im Bereich der Kassenfinanzierung – Zahnersatz, Hörgeräte, Brillen etc. –, wo man sagen kann: Darüber müssten wir wirklich diskutieren. – Genau an dieser Stelle finde ich die Argumentation aber fehlgeleitet.
Ich möchte von Ihnen wissen: Wo liegt denn eigentlich der medizinische Nutzen des Tests auf Trisomie 21, der laut Gendiagnostikgesetz Voraussetzung ist?”
Antwort von Dr. Edgar Franke, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit:
“Ich habe ja eben gesagt, dass es eine Abwägung ist. Das ist eine Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses. Wir haben ja die Struktur, dass wir viele Fragen im Bereich der Medizin dem G-BA zur abschließenden Entscheidung übertragen. Das Bundesministerium für
Quelle: Plenarprotokoll 20/90, S. 10745
Gesundheit hat sich dazu nicht geäußert.
Ich habe gesagt, das ist eine Abgrenzung. Auf der einen Seite gibt es das reproduktive Selbstbestimmungsrecht, und auf der anderen Seite stehen die Fragen: Welche Wirkungen hat eine politische Entscheidung bzw. eine Entscheidung des G-BA in die Gesellschaft hinein?
Welche gesellschaftlichen Wirkungen entfaltet das? – Und ich habe ebenfalls gesagt – das ist eine Meinung, die man auch haben kann –, dass die Wahrnehmung des Selbstbestimmungsrechts – dieser Bluttest ist eine nicht-invasive Möglichkeit, die harmloser ist und nicht zu Fehlgeburten führen kann – nicht vom Geld abhängen darf.”
Findet irgendjemand die Antwort auf die Frage von Corinna Rüffer?
Faktencheck:
- Das eingriffsbedingte Abortrisiko bei der Amniozentese (AC) beträgt aktuellen Daten zufolge bei 1:1000. Bei der Chorionzottenbiopsie (CVS) bewegt sich das Risiko der aktuellen Datenlage zufolge mit kalkuliert 1 zu unendlich in Expertenhand faktisch bei 0%. (Quelle: BVNP)
- Der günstigste NIPT auf Trisomie 21 kostet als Selbstzahlerleistung 169 €.
Hier findet ihr die Aufzeichnung / das Plenarprotokoll:
Aufzeichnung (ab Min 28:50): https://www.bundestag.de/mediathek/plenarsitzungen?videoid=7551617#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NTUxNjE3&mod=mediathek
Plenarprotokoll: https://dserver.bundestag.de/btp/20/20090.pdf#P.10743
Auch die MdB Stephan Pilsinger und Hubert Hüppe haben die Fragestunde genutzt, um Fragen zum NIPT zu stellen. Hier findet ihr unsere Beiträge zu ihren Fragen:
Stephan Pilsinger: https://nonipt.de/news/fragestunde-im-bundestag-stephan-pilsinger/
Hubert Hüppe: https://nonipt.de/news/fragestunde-im-bundestag-hubert-hueppe/
Foto des Deutschen Bundestages (beschnitten) von Fionn Große auf Unsplash.