Frage des MdB Hubert Hüppe (CDU/CSU) an die Bundesregierung:
“Ich habe in dem Zusammenhang auch eine Frage, weil es zu den reproduktiven Rechten oder Nichtrechten gehört.
Quelle: Plenarprotokoll 20/90, S. 10744
Dieser NIPT ist eine Krankenkassenleistung, und es zeigt sich, dass das Wissen um eine Behinderung – zum Beispiel einer Trisomie – in den meisten Fällen zu einer Abtreibung führt. Inwieweit stellen Sie eine Verfestigung der eugenischen Tendenzen fest, und was tun Sie dagegen? Und wie erklären Sie es sich eigentlich, dass auf der einen Seite beim Gendiagnostikgesetz gesagt wird, das Geschlecht dürfe nicht mitgeteilt werden, weil das möglicherweise zu selektiven Abtreibungen von weiblichen Föten führt, während es auf der anderen Seite offensichtlich als nicht so diskriminierend empfunden wird, dass das Wissen um die Behinderung eines Kindes möglicherweise dazu führt, dass abgetrieben wird?”
Antwort von Dr. Edgar Franke, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit:
“Auf der einen Seite gibt es das Selbstbestimmungsrecht, auch das reproduktive Selbstbestimmungsrecht.
Quelle: Plenarprotokoll 20/90, S. 10744 f.
Jeder muss über sein Leben und sozusagen seine Reproduktion entscheiden können. Auf der anderen Seite haben wir, wenn wir politische Entscheidungen treffen, die besondere Verpflichtung – auch eine gesellschaftliche Verpflichtung –, zu schauen, welche Wirkungen diese in die Gesellschaft hinein haben. Und in diesem Zusammenhang geht es darum, welche Wirkungen der Bluttest hat, der nichtinvasive Test, den der G-BA unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen hat.
Es ist aber schon so – das möchte ich auch ausdrücklich sagen –: Es muss sichergestellt sein, dass die Wahrnehmung des Selbstbestimmungsrechts – dieser neue Test kostet zwischen 200 und 300 Euro – nicht am Geldbeutel scheitert, wozu es kommen könnte, wenn der Test nicht von den Kassenkassen bezahlt werden würde. Hier muss man eine Abgrenzung vornehmen.
Ich finde die Entscheidung, diesen Test unter gewissen Voraussetzungen zuzulassen, sachgerecht und vernünftig.”
Findet irgendjemand die Antwort auf die Frage von Herrn Hüppe?
Faktencheck: Der günstigste NIPT auf Trisomie 21 kostet als Selbstzahlerleistung 169 €.
Hier findet ihr die Aufzeichnung / das Plenarprotokoll:
Aufzeichnung (ab Min 24:15): https://www.bundestag.de/mediathek/plenarsitzungen?videoid=7551617#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NTUxNjE3&mod=mediathek
Plenarprotokoll: https://dserver.bundestag.de/btp/20/20090.pdf#P.10743
Auch die MdB Stephan Pilsinger und Corinna Rüffer haben die Fragestunde genutzt, um Fragen zum NIPT zu stellen. Hier findet ihr unsere Beiträge zu ihren Fragen:
Stephan Pilsinger: https://nonipt.de/news/fragestunde-im-bundestag-stephan-pilsinger/
Corinna Rüffer: https://nonipt.de/news/fragestunde-im-bundestag-corinna-rueffer/
Foto des Deutschen Bundestages (beschnitten) von Fionn Große auf Unsplash.