Der NIPT hat KEINEN medizinischen Nutzen!

Jede Kassenleistung muss einen medizinischen Nutzen haben. Im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) heißt es: „Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern.“ (SGB V § 1 Abs. 1 Satz 1)

Der G-BA und die Befürworter*innen einer Kassenleistung des NIPT versuchen, über ein angeblich hohes „Einsparpotenzial“ für Fehlgeburten einen medizinischen Nutzen für einen kassenfinanzierten NIPT zu konstruieren: Sie behaupten, der NIPT könne Schwangeren eine invasive Untersuchung wie bspw. die Fruchtwasseruntersuchung und das damit verbundene Fehlgeburtsrisiko ersparen.

Aber das ist lediglich eine „gefühlte Wahrheit“ (Prof. Alexander Scharf/Mainz):
Zum einen muss jedes auffällige Testergebnis eines NIPT invasiv abgeklärt werden, um eine gesicherte Diagnose zu erhalten. Der NIPT erspart Schwangeren also nicht grundsätzlich den invasiven Eingriff. (Siehe Kritikpunkt #3 – Der NIPT kann die Fruchtwasseruntersuchung NICHT grundsätzlich ersetzen.)

Vor allem jedoch basiert die prophezeite hohe „Einsparung“ von Fehlgeburten auf einer veralteten Datengrundlage, die von einer deutlich zu hohen Zahl von Fehlgeburten nach invasiven Untersuchungen ausgeht. Darauf haben ärztliche Fachverbände vielfach hingewiesen. Eine neueste Datenanalyse kommt auf 3 Fehlgeburten, die der NIPT pro Jahr im Vergleich zu den invasiven Untersuchungen evtl. vermeiden könnte. (Siehe Kritikpunkt #6 – Der NIPT hat KEIN hohes „Einsparpotenzial“ für Fehlgeburten!.)

Unser Fazit: Der NIPT kann nichts heilen. Er kann weder die Gesundheit der Schwangeren noch des werdenden Kindes „erhalten“, „wiederherstellen“ oder „bessern“ (§ 1 Abs. 1 SGB V). Vielmehr kann er lediglich eine Aussage darüber treffen, ob das werdende Kind wahrscheinlich eine Trisomie 13, 18 oder 21 hat oder nicht. Die sichere Diagnose liefert dann die Fruchtwasseruntersuchung.

Ein NIPT kann also letztlich nur die medizinische Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch zu einem früheren Zeitpunkt in der Schwangerschaft vorbereiten. Denn die einzige Handlungsalternative zur Geburt des Kindes mit einer Trisomie wie dem Down-Syndrom ist der Abbruch der Schwangerschaft.

Das ist aus unserer Sicht kein medizinischer Nutzen im Sinne des SGB V. Das gilt im Übrigen auch für die von den Krankenkassen bezahlte Fruchtwasseruntersuchung: Auch sie hat keinen medizinischen Nutzen im Sinne des SGB V, wenn sie für die Suche nach Trisomien eingesetzt wird. Sie gehört daher ebenfalls auf den Prüfstand.

Link-Tipps von #NoNIPT:

https://nonipt.de/unsere-kritikpunkte/der-test-wird-keine-riskanten-fruchtwasser-untersuchungen-verhindern/
Kritikpunkt #3 – Der NIPT kann die Fruchtwasseruntersuchung NICHT grundsätzlich ersetzen.

https://nonipt.de/unsere-kritikpunkte/der-nipt-hat-kein-hohes-einsparpotenzial-fuer-fehlgeburten/
Kritikpunkt #6 – Der NIPT hat KEIN hohes „Einsparpotenzial“ für Fehlgeburten!

Stand: 29.08.2021