Der NIPT hat KEIN hohes „Einsparpotenzial“ für Fehlgeburten!

Das Hauptargument des G-BA und der Herstellerfirmen für einen kassenfinanzierten NIPT ist das Versprechen, er könne (vielen) Schwangeren eine Fehlgeburt ersparen, die durch eine invasive Untersuchung wie die Fruchtwasseruntersuchung ausgelöst werden kann.

Tatsächlich aber ist es so: Der G-BA hat seinen Berechnungen völlig veraltete hohe Zahlen über das Risiko einer Fehlgeburt durch eine Fruchtwasseruntersuchung zugrunde gelegt. Dies ergibt dann ein hohes „Einsparpotenzial“ an Fehlgeburten. Darauf haben beispielsweise der Berufsverband der niedergelassenen Pränataldiagnostiker (BVNP) oder der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) wiederholt hingewiesen.

In der Juli-Ausgabe der Zeitschrift „Der Frauenarzt“ (2021) haben Fachmediziner eine Analyse statistischer Daten zur invasiven Diagnostik publiziert. Darin haben sie berechnet, in welchem Umfang der NIPT Fehlgeburten vermeiden könnte, die durch diagnostische Punktionen verursacht werden. Ihr Fazit: Selbst wenn alle 800.000 Schwangeren in Deutschland den kassenfinanzierten NIPT zur Suche nach den Trisomien 13, 18 und 21 nutzen würden – was nicht realistisch ist -, könnten im Vergleich zur gegenwärtigen Praxis der invasiven Diagnostik lediglich 3 (!) Fehlgeburten pro Jahr vermieden werden.

Damit ist ein weiteres Mal belegt: der entscheidende Rechtfertigungsgrund des G-BA für die Kassenfinanzierung des NIPT ist – wenn man die aktuelle Datenbasis zugrunde legt – faktisch nicht gegeben. Die einzig sachgemäße Konsequenz wäre, das Verfahren auszusetzen und die Beschlussgrundlage zu überprüfen. Bislang hat der G-BA jedoch keinerlei Einsicht gezeigt und ist – wider besseren Wissens – bei seinem Mantra geblieben: „Der NIPT erspart Schwangeren die invasive Diagnostik und das damit verbundene Fehlgeburtsrisiko“.

Über die Gründe kann nur gemutmaßt werden: Ist der Einfluss der Herstellerfirmen auf den G-BA so groß und ihre Lobbyarbeit so erfolgreich? Sie profitieren unmittelbar von der Zulassung des NIPT als Kassenleistung.

Zur Erinnerung: Den Anstoß für ein Bewertungsverfahren zur Kassenfinanzierung des NIPT gab eine Herstellerfirma des Tests. Oder ist das Hauptargument für diese Kassenfinanzierung nur vorgeschoben, geht es letztlich doch in erster Linie um die Suche nach Feten mit Down-Syndrom und um die Option, die Schwangerschaft ggf. möglichst frühzeitig abzubrechen? Ist es im Jahr 2021 einfach das einzige, öffentlich kommunizierbare Argument für die Kassenfinanzierung eines gesellschaftlich gewünschten Screenings auf das Down-Syndrom?

Link-Tipps von #NoNIPT:

https://www.bvnp.de/aktuelle-risiken-der-diagnostischen-punktion-amniozentese—ac-chorionzottenbiopsie—cvs—der-wissenschaftliche-blick/

https://www.iqwig.de/download/p17-01_versicherteninformation-zur-praenataldiagnostik_da-vorbericht_v1-0.pdf?rev=187546#page=79

https://www.frauenarzt.de/index.php/heftarchiv/62-jahrgang-2021-1/frauenarzt-07-21/5089-erwartungen-an-nipt-als-gkv-leistung-gefuehlte-wahrheiten-gespiegelte-realitaet/file
Scharf/Frenzel/Doubek u.a., „Erwartungen an NIPT als GKV-Leistung: Gefühlte Wahrheiten – gespiegelte Realität“ in „Der Frauenarzt“, 7/2021, 456-461.

Stand: 29.08.2021