Der NIPT wird NICHT NUR im Ausnahmefall bezahlt werden.

Dunkelblaue Schrift auf rosa Hintergrund: Kritikpunkt # 2: Der NIPT wird nicht nur im Ausnahmefall bezahlt werden. Der BVF prognostiziert, dass 90 % der Schwangeren den Test routinemäßig nutzen werden. Denn nach dem Beschluss des G-BA ist die subjektive Besorgnis der Schwangeren, ihr Kind könnte eine Trisomie haben, für eine Kostenübernahme durch die GKV ausreichend… Über dem Text steht: Selektive Pränataldiagnostik – Wollen wir das wirklich? „100 Stimmen für #NoNIPT. Unter dem Zitat steht: #NoNIPT, Bündnis gegen die Kassenfinanzierung des Bluttests auf Trisomien – www.NoNIPT.de

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19.09.2019 beschlossen, dass der Test auf die Trisomien 13, 18 und 21 – das sog. Down-Syndrom – künftig von den Krankenkassen bezahlt werden soll.

Er hat faktisch eine indikationslose Kassenleistung beschlossen: Allein die subjektive Besorgnis der Schwangeren, ihr Kind könnte beispielsweise das Down-Syndrom haben, ist ausreichend dafür, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt.

Es ist zu erwarten, dass die Kassenfinanzierung des Bluttests auf die Trisomien 13, 18 und 21 wie eine Empfehlung an die werdenden Eltern wirkt, den Test auch zu machen und nach diesen Chromosomenbesonderheiten zu suchen.

Der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) prognostiziert, dass 90 Prozent der Schwangeren den Test routinemäßig als Kassenleistung nutzen werden. Die Hersteller*innen rechnen im Falle einer Kassenzulassung ebenfalls mit einem sprunghaften Anstieg der Nachfrage.

De facto bedeutet dies: Die Kassen werden künftig eine flächendeckende Reihenuntersuchung bei Schwangeren finanzieren und zwar in erster Linie auf die Trisomie 21. Denn für die Trisomien 13 und 18 ist der Test medizinisch nicht erforderlich, weil bereits im Ultraschall deutliche Hinweise auf die mit diesen Trisomien verbundenen Fehlbildungen erkennbar sind. Der nächste Schritt ist dann in der Regel eine diagnostische Abklärung durch eine invasive Untersuchung und nicht noch eine Wahrscheinlichkeitsberechnung wie sie der NIPT darstellt.

Ein Screening auf Trisomien haben der G-BA selbst wie auch die Abgeordneten des Deutschen Bundestags in ihrer Orientierungsdebatte im April 2019 als ethisch nicht verantwortbar abgelehnt!

Link-Tipps von #NoNIPT:

https://www.g-ba.de/downloads/39-261-3955/2019-09-19_Mu-RL_NIPT_BAnz_WZ.pdf#page=3
Mu-RL gem. Beschluss vom 19.09.2019: „Der Test kann dann durchgeführt werden, wenn er geboten ist, um der Schwangeren eine Auseinandersetzung mit ihrer individuellen Situation hinsichtlich des Vorliegens einer Trisomie im Rahmen der ärztlichen Begleitung zu ermöglichen.“

https://www.g-ba.de/downloads/40-268-6009/2019-09-19_Mu-RL_NIPT_Anlage-ZD.pdf#page=516 Wortprotokoll einer Anhörung zum Beschlussentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Mutterschafts-Richtli-nien (Mu-RL), S. 515/516 Passage zu Trisomie 13 und 18.

https://www.g-ba.de/downloads/17-98-4847/2019-09-19-PA-JHecken_an-BT-Abgesordnete_NIPT.pdf
Brief vom 19.09.2019 von Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, an Bundestagsabgeordnete. „Diese Entscheidung [Anm. von #NoNIPT: gemeint ist der Beschluss des G-BA über die Kassenzulassung des NIPT] erfolgt nach unserer übereinstimmenden Auffassung trotz der Tatsache, dass mit der Aufnahme der nicht-invasiven molekulargenetischen Tests (NIPT) in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung […] immer noch ethische Grundfragen unserer Gesellschaft berührt sind, die unter Umständen wegen der damit verbundenen gesellschaftspolitischen Komponente einer gesetzgeberischen Antwort bedürfen.“

https://nonipt.de/hintergruende/risikoarm-diagnostizieren/
Hintergründe zum Thema Marktpotenzial.

https://www.dhz-online.de/das-heft/aktuelles-heft/heft-detail-abo/artikel/beschluss-mit-folgen/
„Der NIPT wird Kassenleistung. Beschluss mit Folgen“ von Claudia Heinkel, DHZ 07/2020.

Stand: 29.08.2021