Der NIPT kann die Fruchtwasseruntersuchung NICHT grundsätzlich ersetzen.

Dunkelblaue Schrift auf rosa Hintergrund: Kritikpunkt # 3: Der NIPT kann die Fruchtwasseruntersuchung nicht grundsätzlich ersetzen. Ein auffälliges Testergebnis kann auch falsch sein. Vor einem Schwangerschaftsabbruch muss ein auffälliges Testergebnis in jedem Fall durch eine invasive Diagnostik abgeklärt werden… Über dem Text steht: Selektive Pränataldiagnostik – Wollen wir das wirklich? „100 Stimmen für #NoNIPT. Unter dem Zitat steht: #NoNIPT, Bündnis gegen die Kassenfinanzierung des Bluttests auf Trisomien – www.NoNIPT.de

Der NIPT ist ein Suchtest, er kann nur sagen, ob das werdende Kind wahrscheinlich eine Trisomie hat oder nicht. Er liefert keine Diagnose. Ein auffälliges Testergebnis kann auch falsch sein.

Deshalb sagen die medizinischen Fachgesellschaften: Vor einem Schwangerschaftsabbruch muss ein auffälliges Testergebnis in jedem Fall durch eine invasive Diagnostik (Fruchtwasseruntersuchung oder Chorionzottenbiopsie) abgeklärt werden.

Die von den Herstellerfirmen geweckten Erwartungen, der NIPT könne den Schwangeren prinzipiell die Fruchtwasseruntersuchung und damit eine mögliche Fehlgeburt ersparen, kann der Test nicht erfüllen.

Im Falle einer Kassenzulassung rechnen der Berufsverband der Frauenärzte und auch die Herstellerfirmen mit einer hohen Nachfrage. Mehr Tests führen aber vor allem bei jüngeren Schwangeren statistisch zwingend zu mehr falsch-positiven Testergebnissen, die für eine gesicherte Diagnose invasiv abzuklären sind.

Ärzt*innen befürchten jedoch, dass Schwangere mit einem auffälligen Testergebnis, ohne eine vorherige invasive Bestätigung des Ergebnisses abzuwarten, die Schwangerschaft in Panik im Rahmen der 12-Wochen-Regelung abbrechen werden.

Link-Tipps von #NoNIPT:

https://nonipt.de/hintergruende/nichtinvasive-praenataltests-risiko-fuer-fehlinterpretation/
Hintergründe zum Thema Test-Zuverlässigkeit.

https://www.g-ba.de/downloads/39-261-3955/2019-09-19_Mu-RL_NIPT_BAnz_WZ.pdf#page=3
Mu-RL gem. Beschluss vom 19.09.2019: „Weist das Testergebnis auf eine Trisomie hin, muss der Befund die Information enthalten, dass eine gesicherte Diagnose einer invasiven Abklärungsdiagnostik bedarf.“

Stand: 29.08.2021