Der NIPT hat KEINEN medizinischen Nutzen!

Jede Kassenleistung muss einen medizinischen Nutzen haben. Im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) heißt es: „Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern.“ (SGB V § 1 Abs. 1 mehr erfahren

Aufnahme der Versicherteninformation zum Nicht-invasiven Pränataltest (NIPT) in die Mutterschafts-Richtlinien

19.08.2021 – Pressemitteilung: Trotz lautem Protest aus der Zivilgesellschaft: Kassenfinanzierung des Bluttests auf Trisomien wird durchgewunken. Am heutigen Donnerstag wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) voraussichtlich den letzten Schritt in einem umstrittenen Bewertungsverfahren tun und die Versicherteninformation zum Nicht-invasiven Pränataltest (NIPT) mehr erfahren