Der NIPT kann als Kassenleistung abgerechnet werden

Damit Schwangere den NIPT auf die Trisomien 13, 18 und 21 als Kassenleistung in Anspruch nehmen können, war ein weiterer Schritt erforderlich.

 

Nach Inkrafttreten der Beschlüsse legen Ärzteschaft und Krankenkassen im Bewertungsausschuss eine Abrechnungsziffer für den NIPT und die damit verbundene Aufklärung und Beratung fest. Für diesen Schritt haben sie bis zu sechs Monate Zeit. Erst wenn die Abrechnungsziffer vorliegt, kann die neue Leistung für gesetzlich krankenversicherte Frauen erbracht und abgerechnet werden. (Quelle: G-BA)

 

Die Abrechnungsziffer wurde fristgerecht festgelegt. Der NIPT auf die Trisomien 13, 18 und 21 kann ab dem 01.07.2022 (Quartalsbeginn) als Kassenleistung abgerechnet werden.