Die G-BA-Beschlüsse vom 19.09.2019 und 19.08.2021 treten in Kraft

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 19.08.2021 wird am 08.11.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

 

Dieser Beschluss tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger und gemeinsam mit dem gefassten Beschluss über eine Änderung der Mutterschafts-Richtlinien (Mu-RL): Nicht-invasive Pränataldiagnostik zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 mittels eines molekulargenetischen Tests (NIPT) für die Anwendung bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken vom 19. September 2019 (BAnz AT 20.12.2019 B6) in Kraft. (Quelle: BAnz AT 08.11.2021 B3)

 

Link: https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?1