Der G-BA beschließt die Kassenzulassung des NIPT auf die Trisomien 13, 18 und 21

Mit dem Beschluss des G-BA vom 19.09.2019 werden die Mu-RL geändert. Mit der Änderung der Mu-RL wurde der Rahmen zur Kostenerstattung eines NIPT festgelegt.

 

Fazit der vom G-BA veröffentlichten zusammenfassenden Dokumentation des Beratungsverfahrens:

 

Im Ergebnis des umfassenden Abwägungsprozesses gemäß 2. Kapitel § 13 der VerfO erkennt der G-BA im Rahmen der in den Richtlinien benannten Indikation den Nutzen der Methode sowie deren medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit gemäß § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V an. Auf Basis dieses Beschlusses erstellt das IQWiG eine Versicherteninformation, die als Grundlage für eine entsprechende Anlage X der Mu-RL dienen soll. Nach einem zweiten Stellungnahmeverfahren einschließlich dieser Anlage X soll das Beratungsverfahren abgeschlossen werden.

 

Der Beschluss zur Anwendung des NIPT tritt erst mit dem Inkrafttreten dieses noch zu fassenden Beschlusses zur Erweiterung der Mu-RL mit der Anlage X (Versicherteninformation) in Kraft.
Link: https://www.g-ba.de/downloads/40-268-6008/2019-09-19_Mu-RL_NIPT_ZD.pdf
Link: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/810/
Der Beschluss des G-BA zur Versicherteninformation wird für Ende 2020 erwartet.