Wir fordern den Gesetzgeber auf, hier gesetzgeberisch tätig zu werden, und dafür zu sorgen, dass derartige Suchtests nicht in die „Mutterschafts-Richtlinien“ des G-BA aufgenommen werden.
Wir halten dies für dringend erforderlich angesichts weiterer Tests, die bereits in Erprobung sind und für die die Herstellerfirmen und Anbieter die Beantragung der Kassenzulassung bereits angekündigt haben.