Unsere Forderungen

Am 19. September 2019 hat der G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) beschlossen, dass der nichtinvasive Pränataltest (NIPT) auf die Trisomien 13, 18 und 21 demnächst von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird.

Der G-BA steht in diesen Tagen vor dem letzten Schritt im Verfahren zur Kassenzulassung des NIPT. Eine Versicherteninformation zum NIPT und zum Leben mit einem Kind mit Trisomie soll werdenden Eltern als Entscheidungshilfe dienen und die ärztliche Beratung zu Pränataldiagnostik unterstützen. Dafür soll die Versicherteninformation Anlage der „Mutterschafts-Richtlinien“ (Mu-RL) werden. Dieser Beschluss wird für Sommer 2021 erwartet.

Mit der Kassenzulassung des NIPT werden Fakten für eine breite vorgeburtliche Selektion von werdenden Kindern mit Behinderung geschaffen, ohne dass der Bundestag dies politisch diskutiert und entschieden hat.

Wir fordern daher die Abgeordneten des Deutschen Bundestag auf:

Ducken Sie sich nicht länger weg! Verhindern Sie eine kassenfinanzierte vorgeburtliche Selektion! Setzen Sie eine Rückkehr der GKV zu ihrer eigentlichen Aufgabe gem. §1 SGB V durch! Gebieten Sie den unhaltbaren Werbeversprechen der Anbieter Einhalt!

Forderungen unterzeichnen: