Der G-BA beschließt die Einleitung eines Beratungsverfahrens zu einer Erprobungs-Richtlinie

Ausgelöst durch den Antrag eines Medizinprodukteherstellers hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung am 17. April 2014 beschlossen, ein Beratungsverfahren zu einer Erprobungs-Richtlinie für die Methode „Nichtinvasive Pränataldiagnostik zur Bestimmung des Risikos von fetaler Trisomie 21 mittels molekulargenetischen Tests“ einzuleiten.

 

Link: https://www.g-ba.de/downloads/39-261-1975/2014-04-17_Bekanntm-Einl-Beratungsverfahren.pdf

 

In einer Erprobungs-Richtlinie legt der G-BA die Eckpunkte für eine Studie fest, mit der die notwendigen Erkenntnisse für die Bewertung des Nutzens einer neuen Untersuchung oder Behandlung gewonnen werden sollen.

 

In den einzelnen Erprobungs-Richtlinien sind insbesondere jeweils folgende Punkte festzulegen:

 

  • Indikationen, Patientenpopulationen,
  • Intervention(en),
  • Studientyp (Evidenzstufe),
  • Angemessene Vergleichsintervention(en),
  • Endpunkte,
  • Beobachtungszeitraum,
  • sächl., personelle und sonst. Anf. an die Qualität.

 

Die Beratung einer Erprobungs-Richtlinie leitet der G-BA mit Beschluss ein.

 

Quelle: https://www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/bewertung-erprobung/erprobungsregelung/richtlinien/