Der Beschluss zur Einleitung des Stellungnahmeverfahrens und die Entwürfe zu den Versicherteninformationen werden auf der Website des G-BA veröffentlicht.
Entgegen der Ankündigung in der Pressemeldung vom 15.04.2021, dass eine breite Ausrichtung des Stellungnahmeverfahrens beabsichtigt sei, wird vom G-BA beschlossen, dass nur die gesetzlich stellungnahmeberechtigten Organisationen die Möglichkeit bekommen sollen, sich zu den Entwürfen zu äußern. Die Zivilgesellschaft und zum Beispiel nicht-medizinische wissenschaftliche Fachgesellschaften aus den Bereichen Kommunikationswissenschaft und Pädagogik, gehören somit nicht mehr zum Kreis der Stellungnahmeberechtigten.
Die Ergebnisse des schriftlichen und mündlichen Stellungnahmeverfahrens fließen in die weiteren Beratungen zur Versicherteninformation ein. Dabei prüft der G-BA, inwieweit sich aus dem Stellungnahmeverfahren Änderungen am bisherigen Entwurf ergeben.
Link: https://www.g-ba.de/beschluesse/4803/
Link: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/952/